Information zu Kostenentlastung für Energiekunden
Hier finden Sie eine Übersicht der finanziellen Unterstützungen für Energiekunden:
Hier finden Sie eine Übersicht der finanziellen Unterstützungen für Energiekunden:
Für Haushalte mit mehr als 3-Personen werden 105 Euro pro Person und Jahr größtenteils automatisch auf der Abrechnung gutgeschrieben. Voraussetzung für die automatische Auszahlung ist die Abwicklung des Energiekostenausgleichs des Bundes aus dem Jahr 2022. Für Kunden, die den Energiekostenausgleich nicht beantragt oder erhalten haben, ist eine Anmeldestrecke in Ausarbeitung.
Von einer Anlagenauftrennung und Umbau der Wärmepumpe auf eigenen Zähler/Wärmestromvertrag raten wir dennoch ab. Die Kosten für die Umrüstung deutlich höher als der Nutzen durch die befristete Stromkostenbremse. Zudem fallen in der Folge für den zweiten, separaten Wärmestromzähler dauerhaft höhere Grundpreise an.
Der Vorarlberger Stromrabatt wirkt auf den gesamten Wärmepumpenstrom von Haushalten, egal ob diese mit eigenem Zähler oder gemeinsam mit dem Hauptzähler für den Haushaltsstrom betrieben wird. Der Zuschuss vom Land Vorarlberg wirkt auf den gesamten Stromverbrauch von Haushaltskunden.
ACHTUNG: Beim Stromlieferant können keine Anträge auf den Stromkostenergänzungszuschuss eingereicht oder bearbeitet werden. Die Antragsstellung und Datenabgleich mit dem Melderegister ist ausschließlich beim Bund möglich.
Bitte beachten: Die Antragstellung ist abgelaufen! (17.04.2023 bis 31.05.2023)
Weitere Informationen finden Sie hier.