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Information zu Kostenentlastung für Energiekunden

Hier finden Sie eine Übersicht der finanziellen Unterstützungen für Energiekunden: 

 

Kostenentlastung für Haushalte:

  • Der Stromkostenzuschuss des Bundes deckelt die Energiekosten im Zeitraum 01.12.2022 bis 31.12.2024 auf max. 10 ct/kWh netto für 2.900 kWh des Jahresverbrauchs. Haushalte mit mehr als 3 Personen werden vom Bund zusätzlich gefördert. Für jede weitere Person werden 105 € pro Jahr gutgeschrieben.

    Bitte beachten Sie, dass dieser Zuschuss am 31.12.2024 ausläuft. Diese Maßnahme wurde von der Bundesregierung beschlossen und ihre Fortführung liegt deshalb auch außerhalb von unserem Einflussbereich. Der Zuschuss kann dennoch weiterhin auf Ihrer Rechnung für den Verbrauch aus 2024 erscheinen. Weiter Infos dazu hier.
     
  • Haushalte erhalten im Zeitraum 01.04.2023 bis 31.03.2025 zusätzlich den Vorarlberger Stromrabatt in Höhe von 3 Cent pro Kilowattstunde: Stromrabatt des Landes Vorarlberg

Kundenaktionen und Zusatzleistungen der illwerke vkw

  • Energiesparkampagne "Vorarlberg spart Energie". Bei Energieeinsparung um mind. 5 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, erhalten Haushalte einen Sachgutschein in Höhe von 50 €. Bei 10 % Einsparung 100 €.
    Diese Aktion ist noch bis Ende 2024 gültig.
  • Sonstige Förderungen wie Wärmepumpen, Wallboxen und PV-Einspeisetarife finden Sie hier.
     
  • Bei Zahlungsschwierigkeiten bietet der vkw Kundenservice individuelle Lösungen (zB. Ratenpläne)
     
  • Kooperation Caritas Vorarlberg gegen Energiearmut: Im Rahmen einer Kooperation hilft die Sozialberatungsstelle der Caritas Feldkirch armutsgefährdeten Menschen schnell und unkompliziert. Mehr dazu unter vkw.at/caritas-energiesparcheck

Häufige Fragen

Der Stromkostenzuschuss vom Bund und der Vorarlberger Stromrabatt vom Land Vorarlberg werden automatisch auf der Abrechnung gutgeschrieben - Sie müssen nichts tun. Auch der Netzkostenzuschuss wird automatisch gutgeschrieben, wenn die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Rundfunkgebühren (GIS) vorliegen und die Befreiung von den EAG-Förderkosten beantragt und gewährt wurde.

 

Für Haushalte mit mehr als 3-Personen werden 105 Euro pro Person und Jahr größtenteils automatisch auf der Abrechnung gutgeschrieben. Voraussetzung für die automatische Auszahlung ist die Abwicklung des Energiekostenausgleichs des Bundes aus dem Jahr 2022. Für Kunden, die den Energiekostenausgleich nicht beantragt oder erhalten haben, ist eine Anmeldestrecke in Ausarbeitung.

Der Stromkostenzuschuss vom Bund wird für jeden Zähler mit einem Haushaltslastprofil (H0, HA, HF) für max. 2.900 kWh pro Jahr gewährt:
 
  • Wenn die Wärmepumpen mit einem eigenen Zähler bzw. Wärmestromvertrag betrieben wird, wirkt die Stromkostenbremse für Haushalte in der Regel auf beiden Abrechnungen (Abrechnung vom Haushaltsstrom und der Abrechnung des Wärmestroms)
  • Wenn die Wärmepumpe auf dem Hauptzähler des Haushaltes mit betrieben wird und damit keine separate Abrechnung des Wärmestroms erfolgt, wirkt der Stromkostenzuschuss nur einmal auf den einen, gemeinsamen Zählpunkt für Haushalts- und Wärmestrom.

Von einer Anlagenauftrennung und Umbau der Wärmepumpe auf eigenen Zähler/Wärmestromvertrag raten wir dennoch ab. Die Kosten für die Umrüstung deutlich höher als der Nutzen durch die befristete Stromkostenbremse. Zudem fallen in der Folge für den zweiten, separaten Wärmestromzähler dauerhaft höhere Grundpreise an. 

Der Vorarlberger Stromrabatt wirkt auf den gesamten Wärmepumpenstrom von Haushalten, egal ob diese mit eigenem Zähler oder gemeinsam mit dem Hauptzähler für den Haushaltsstrom betrieben wird. Der Zuschuss vom Land Vorarlberg wirkt auf den gesamten Stromverbrauch von Haushaltskunden. 

Der Stromkostenzuschuss vom Bund wird für jeden Zähler mit einem Haushaltslastprofil (H0, HA, HF) für max. 2.900 kWh pro Jahr gewährt, egal für welche Anwendung der Strom verwendet wird. Für jede weitere kWh wird der Energiepreis des Lieferanten verrechnet.

Der Vorarlberger Stromrabatt wirkt auf den gesamten Stromverbrauch von Haushaltskunden, hier gibt es keine Mengenbegrenzung.
Haushalte, an deren Adresse mehr als drei Personen im Zentralen Melderegister (ZMR) hauptgemeldet sind, sollen ein Zusatzkontingent zum Stromkostenzuschuss erhalten („Stromkostenergänzungszuschuss“). Für die vierte und jede weitere Person werden 105 € pro Jahr gutgeschrieben. Der Bund prüft automatisch (also ohne Antrag), ob Sie die Voraussetzungen auf den Stromkostenergänzungszuschuss erfüllen. Ab Juni wird der Stromkostenergänzungszuschuss dann automatisch auf der Stromrechnung abgezogen. Für Haushalte, bei denen die automatische Prüfung und Gutschrift nicht funktioniert, hat der Bund bis Ende April ein Antragsmodell angekündigt. Die Details zur Umsetzung werden aktuell vom Finanzministerium ausgearbeitet.
 

ACHTUNG: Beim Stromlieferant können keine Anträge auf den Stromkostenergänzungszuschuss eingereicht oder bearbeitet werden. Die Antragsstellung und Datenabgleich mit dem Melderegister ist ausschließlich beim Bund möglich.

Durch die Novellierung des Stromkostenzuschussgesetzes (SKGZ) können auch Landwirte und Gewerbebetriebe einen Zuschuss für ihren privaten Stromverbrauch beantragen. 
  • Voraussetzung: Natürliche Personen, die betrieblichen und gewerblichen Strom über einen Zähler beziehen
  • Deckelung Strompreis auf 10 ct/kWh netto für 2.900 kWh pro Jahr und 105 € ab 4. Person im gemeinsamen Haushalt
  • Förderzeitraum: 01.06.2023 bis 31.12.2024 
  • Auszahlung automatisch auf Stromabrechnung (bei positiver Prüfung)

Bitte beachten: Die Antragstellung ist abgelaufen! (17.04.2023 bis 31.05.2023)

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Aufgrund des Doppelförderungsverbots für Betriebe ist neben den Förderungen durch den Bund eine zusätzliche Förderung durch das Land Vorarlberg nicht möglich. Die Strompreise der illwerke vkw zählen auch ohne zusätzliche Landesförderung zu den günstigsten in ganz Österreich.