Stromkostenzuschuss der österreichischen Bundesregierung
Die österreichische Regierung entlastet mit dem Stromkostenzuschuss Haushalte von hohen Strompreisen.
Die österreichische Regierung entlastet mit dem Stromkostenzuschuss Haushalte von hohen Strompreisen.
Der Stromkostenzuschuss des Bundes (auch Strompreisbremse genannt) deckelt den Energiepreis des Stromlieferanten für den privaten Haushaltsstromverbrauch. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen sowie häufige Fragen.
Viele Familien und Personen, die gewerblich oder in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, beziehen sowohl ihren betrieblichen als auch ihren Haushaltsstrom über nur einen Stromzähler. Diese Familien waren bisher von der Stromkostenzuschuss ausgenommen. Über ein Antragsmodell können diese Personen nun auch den Stromkostenzuschuss beantragen. Voraussetzungen dabei sind:
illwerke vkw hat alle potentiell betroffenen Kunden im April 2023 schriftlich über die Möglichkeit der Antragstellung informiert.
Die Antragsfrist ist am 31.05.2023 abgelaufen.
Für natürliche Personen, die über einen Landwirts- oder Gewerbezählpunkt auch privaten Strombezug beziehen, konnten einen Antrag auf Stromkostenzuschuss stellen (die Antragsfrist ist am 31.05.2023 abgelaufen!:
Die Information, welches standardisierte Lastprofil Ihrem Zählpunkt zugeordnet wurde, finden Sie auf dem Stromliefervertrag der illwerke vkw oder auf dem Netzzugangsvertrag des Netzbetreibers Vorarlberg Netz.
In Vorarlberg wirkt sich der Stromkostenzuschuss aufgrund der günstigen Haushaltstarife von illwerke vkw jedoch weniger stark aus.
Ausnahme: Bei Landwirtschafts- und Gewerbezählpunkten war eine Antragsstellung bis 31.05.2023 erforderlich (siehe vorhergehende Informationen).
ACHTUNG: Beim Stromlieferant können keine Anträge auf den Stromkostenergänzungszuschuss eingereicht oder bearbeitet werden. Die Antragsstellung und Datenabgleich mit dem Melderegister ist ausschließlich beim Bund möglich.
Bitte beachten: Die Antragstellung ist abgelaufen! (17.04.2023 bis 31.05.2023)
Weitere Informationen finden Sie hier.