Zuschüsse für Unternehmen durch die österreichische Bundesregierung
Unternehmen werden durch den Bund von den steigenden Energiekosten im Jahr 2023 entlastet.
Unternehmen werden durch den Bund von den steigenden Energiekosten im Jahr 2023 entlastet.
Das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) regelt den rechtlichen Rahmen für Förderungen von Unternehmen.
Zudem wird durch das Stromkostenzuschussgesetz (SKZG) nun auch der private Stromverbrauch an Zählpunkten bezuschusst, bei denen der Stromvertrag zwar über ein Unternehmen läuft, jedoch eine natürliche Person am Zählpunkt ihren Hauptwohnsitz hat.
Gewerbekunden unterhalb der Zuschussuntergrenze des Energiekostenzuschusses 2 in Höhe von 3.000 € werden durch ein Pauschalfördermodell für Kleinbetriebe entlastet.
Seit der Novellierung des SKZG haben private Personen (natürliche Personen), deren Haushaltsstromverbrauch über ein Unternehmen abgerechnet wird, die Möglichkeit, einen Antrag auf den Stromkostenzuschuss zustellen.
Die Voraussetzungen für die Antragstellung sind:
Unternehmen, die zwar den Stromvertrag mit illwerke vkw abgeschlossen haben, an einem der belieferten Zählpunkte jedoch eine natürliche Person Haushaltsstrom verbraucht, sind verpflichtet, diese Personen über die Möglichkeit zur Antragstellung in Kenntnis zu setzen. Alle betroffenen Unternehmen erhalten von illwerke vkw ab dem 18.04.2023 ein Schreiben mit den Informationen.
Die Antragsfrist ist am 31.05.2023 abgelaufen.
Weitere Infos und Details bei Sport Austria finden Sie hier.