Erdgasindex
Die Energiepreise werden auf Basis unabhängiger Indizes angepasst. Damit werden Ihre Rechte im Sinne des Konsumentenschutzes weiter gestärkt.
Die Energiepreise werden auf Basis unabhängiger Indizes angepasst. Damit werden Ihre Rechte im Sinne des Konsumentenschutzes weiter gestärkt.
Die Verbrauchspreise Energie sind gemäß Punkt 11.4.3 der Allgemeinen Erdgaslieferbedingungen an einen Index auf Basis der Großhandelspreise für Erdgas an der Energiebörse EEX (European Energy Exchange) in Leipzig gekoppelt. Die Indexierung betrifft nur den reinen Energiepreis, die gesetzlich regulierten Netzentgelte und Abgaben sind davon nicht betroffen.
Der Indexwert eines Lieferjahres errechnet sich aus den für die Verbrauchsstelle(n) des Kunden relevanten gemittelten Settlementpreisen (Großhandelspreise) für das Lieferjahr (Handelsprodukt* NCG Gas Future Calendar bis 30.9.2021 und THE Natural Gas Future Calendar ab 1.10.2021), die in den vergangenen zwei Kalenderjahren vor dem Lieferjahr veröffentlicht wurden. Der Indexwert wird im Januar eines jeden Lieferjahres in Euro pro Megawattstunde berechnet und veröffentlicht. Das Endergebnis wird kaufmännisch auf zwei Kommastellen gerundet. Die Änderung der Verbrauchspreise erfolgt zum 1. April eines jeden Kalenderjahres im Ausmaß jener prozentuellen Veränderung, die sich aus dem Verhältnis des Indexwertes des Lieferjahres gegenüber dem Index-Ausgangswert ergibt. Index-Veränderungen bis zu 5 Prozent bleiben unberücksichtigt.
* Am 1. Oktober 2021 wurde das für Vorarlberg relevante Erdgas Marktgebiet NetConnect Germany (NCG) mit dem Marktgebiet GASPOOL Balancing Services (GASPOOL) in ein gemeinsames Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) zusammengeführt. Für die Berechnung der Indexwerte werden somit bis 30.9.2021 die Settlementpreise des Marktgebiets NCG (Handelsprodukt: EEX NCG Natural Gas Year Futures - G0BY) und ab 1.10.2021 die Settlementpreise des neuen Marktgebiets THE (Handelsprodukt: EEX THE Natural Gas Year Futures - G0BY) berücksichtigt.
Achtung: Durch die Indexierung des Energiepreises in Abhängigkeit der Entwicklung der Settlementpreise (Großhandelspreise) an der Energiebörse EEX sind auch erhebliche Preisänderungen zu den Anpassungsstichtagen möglich. Außerdem liegt den Indexwerten ein in der Vergangenheit liegender Betrachtungszeitraum zugrunde, und es werden somit vor dem Datum des Vertragsabschlusses bzw. der Preisänderung liegende Entwicklungen der Settlementpreise berücksichtigt.
Beispiel zur Berechnungsmethode: Bei Abschluss des Liefervertrags am 1.7.2021 ist der Index-Ausgangswert für das Lieferjahr 2021 in Höhe von 16,43 EUR/MWh maßgeblich. Der Indexwert für das Lieferjahr 2021 setzt sich zusammen aus dem arithmetischen Mittel der täglich veröffentlichten Settlementpreise für Erdgas für das Kalenderjahr 2021 am Handelspunkt THE (vormals NCG) im Betrachtungszeitraum 01.01.2019–31.12.2020. Der Index-Vergleichswert für das Lieferjahr 2022 beträgt 24,55 EUR/MWh. Der Indexwert für das Lieferjahr 2022 setzt sich zusammen aus dem arithmetischen Mittel der täglich veröffentlichten Settlementpreise für Erdgas für das Kalenderjahr 2022 am Handelspunkt THE (vormals NCG) im Betrachtungszeitraum 01.01.2020–31.12.2021. Die Anpassung des Arbeitspreises erfolgt zum Anpassungsstichtag 01.04.2022 im Ausmaß der indexbasierten Änderung (Erhöhung) von 49,42%. Der Indexwert 24,55 EUR/MWh bildet fortan den neuen Index-Ausgangswert für die nächste Anpassung des Verbrauchspreises.
Die Einzelnotierungen der Futures erhalten Sie auf Anfrage kostenfrei von unserem Kundenservice oder direkt auf der Webseite der EEX.
Lieferjahr | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Indexwert (EUR/MWh) | 18,99 | 19,16 | 16,43 | 24,55 | 70,97* | 68,86** |
Veränderung zum Vorjahr | +1% | -13% | +49% | +189% | -3% |
* bestehender Index-Ausgangswert für die Energie Verbrauchspreise bis 31.3.2024
** Index-Vergleichswert für die Anpassung der Energie Verbrauchspreise zum 1.4.2024 und neuer Index-Ausgangswert
Die Grundpreise Energie sind gemäß Punkt 11.4.4 der Allgemeinen Erdgaslieferbedingungen an den österreichischen Verbraucherpreisindex 2015 gekoppelt. Die Wertsicherung betrifft nur den reinen Energiepreis, die gesetzlich regulierten Netzentgelte und Abgaben sind davon nicht betroffen. Die Änderung der Grundpreise erfolgt, wenn sich der Indexwert für den Januar des Lieferjahres gegenüber dem Index-Ausgangswert um mehr als 5 Indexpunkte verändert. Die einzelnen Indexwerte des VPI 2015 finden Sie auf der Website der Statistik Austria.
Lieferjahr | 2019 (Jan.) |
2020 (Jan.) |
2021 (Jan.) |
2022 (Jan.) |
2023 (Jan.) |
2024 (Jan.) |
Indexwert | 105,5 | 107,6 | 108,5 | 113,9 | 126,7* | 132,4** |
Veränderung zum Vorjahr | +2,0% | +0,8% | +5,0% | +11,2% | +4,5% |
* bestehender Index-Ausgangswert für die Energie Grundpreise bis 31.3.2024
** neuer Index-Ausgangswert für die Energie Grundpreise ab 1.4.2024