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Strompreisänderung zum 1. April 2024

Im Rahmen der jährlichen Strompreisanpassung zum 1. April sinken die Energiepreise nochmals auf rund 12,2 Cent pro kWh netto.

Das Wichtigste im Überblick

  • Der Verbrauchspreis sinkt um 1,5 Cent pro kWh netto.
  • Der Umstiegsbonus in Höhe von 1,5 Cent pro kWh netto entfällt.
  • Der Sonderrabatt steigt von 4,5 auf 5,0 Cent pro kWh netto.
  • Die Stromkostenzuschüsse für Haushalte von Bund und Land Vorarlberg wurden verlängert und sind weiterhin wirksam.
  • Ihr monatlicher Teilzahlungsbetrag bleibt bis zur nächsten Jahresabrechnung unverändert.


Damit bleiben wir weiterhin unter den günstigsten Anbietern in ganz Österreich.

Zuschüsse und Entlastungsmaßnahmen für Haushaltskunden

Was macht der Bund?

  • Die Stromkostenbremse deckelt den Energiepreis des Lieferanten auf 10 Cent pro kWh netto für ein Grundkontingent von maximal 2.900 Kilowattstunden. Nur für den darüber liegenden Verbrauch fallen die tatsächlichen Energiepreise an.
  • Zeitraum der Förderung: 01.12.2022 bis 31.12.2024
  • Automatische Berücksichtigung auf der Stromrechnung - kein Antrag erforderlich
  • Haushalte mit mehr als 3 Personen werden zusätzlich gefördert werden. Für jede weitere Person werden 105 € pro Jahr gutgeschrieben. Dafür ist eine Antragsstellung beim Bund erforderlich.


Was macht das Land Vorarlberg?

  • Haushalte erhalten zusätzlich den Vorarlberger Stromrabatt in Höhe von 3 Cent pro Kilowattstunde netto
  • Zeitraum der Förderung: 01.04.2023 bis 31.03.2025
  • Automatische Berücksichtigung auf der Stromrechnung - kein Antrag erforderlich


Was machen wir?

  • Energiesparkampagne "Vorarlberg spart Energie".
  • Bei Energieeinsparung um mind. 5 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, erhalten Haushalte einen Sachgutschein in Höhe von 50 €. Bei 10 % Einsparung 100 €
  • Sonstige Förderungen wie Wärmepumpen, Wallboxen und PV-Einspeisetarife finden Sie hier.
  • Kooperation Caritas Vorarlberg gegen Energiearmut: Im Rahmen einer Kooperation hilft die Sozialberatungsstelle der Caritas Feldkirch armutsgefährdeten Menschen schnell und unkompliziert. Mehr dazu hier.
  • Bei Zahlungsschwierigkeiten bietet der vkw Kundenservice individuelle Lösungen (z.B. Ratenpläne)
     

Zum 01. April eines Jahres nimmt illwerke vkw die vertragsgemäß anstehende Energiepreisanpassung vor. Dies ist nun zum 1. April 2024 wieder der Fall. Die Energiepreise werden entsprechend der Veränderung unseres Stromindexes auf Basis der Großhandelspreise abgesenkt. Weitere Details hier.

Im Zuge der vertraglichen Preisanpassung zum 1. April 2024 erhöht die illwerke vkw zudem den freiwilligen Sonderrabatt bis 31. März 2025, und beendet den Umstiegsbonus aufgrund der abgeschlossenen Einführung der neuen Stromprodukte.
Die Energiepreise in den neuen Stromprodukten können aufgrund der Preisrückgänge auf den Großhandelsmärkten seit Mitte 2023 gesenkt werden. Dies spiegelt sich auch im vkw Stromindex (www.vkw.at/stromindex) wider. Wir senken die Verbrauchspreise Energie zum 1. April 2024 etwas über dem Ausmaß des Indexrückgangs um 15 Euro pro MWh oder umgerechnet um 1,5 Cent pro kWh netto.

Im Zuge der vertraglichen Preisanpassung zum 1. April 2024 erhöht die illwerke vkw zudem den freiwilligen Sonderrabatt bis 31. März 2025 von 4,5 auf 5,0 Cent pro kWh netto, und beendet den Umstiegsbonus in Höhe von 1,5 Cent pro kWh netto aufgrund der abgeschlossenen Einführung der neuen Stromprodukte.

Dies ergibt in Summe eine weitere Senkung der Energiepreise um 0,5 Cent pro kWh netto auf durchschnittlich 12,2 Cent pro kWh netto
Der vkw Umstiegsbonus in Höhe von 1,5 ct/kWh netto endet am 31. März 2024 aufgrund der abgeschlossenen Einführung der neuen Stromprodukte.
Die niedrigeren Energiepreise ab 1. April 2024 gelten automatisch. Sie müssen nichts tun.
Nein. Ihr Teilzahlungsbetrag wird bei der nächsten Jahresabrechnung angepasst und bleibt bis dahin unverändert.
Auf Wunsch können Sie Ihren Teilzahlungsbetrag auch selbst an Ihre Bedürfnisse anpassen auf www.vkw.at
Ja, die Zuschüsse für Haushalte von Bund und Land wurden verlängert und sind weiterhin wirksam. Diese werden automatisch in Ihrer Jahresabrechnung in Abzug gebracht.

Weitere Fragen?

Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter, wenn Sie weitere Fragen haben.